Wenn Ihr Kind in die Schule kommt, geben Sie es zwar stundenweise in die Verantwortung anderer Personen. Die Erziehungsverantwortung bleibt aber bei Ihnen. In Bezug auf die schulische Entwicklung stehen den Eltern einige Möglichkeiten zur Mitarbeit zur Verfügung. Eltern und Schule sind rechtlich betrachtet gemeinsam verantwortlich für die Erziehung von Schulkindern und sollten gemeinsam an einem Strang ziehen. Dies regelt auch der Schulvertrag. Die fachlich-pädagogische Beratung durch die Lehrkräfte sollte sich grundsätzlich auch in der Erziehung im Elternhaus wiederfinden.
Die Eltern der Erstklässler wählen bereits am ersten Elternabend des Schuljahres den Klassenelternsprecher und dessen Vertretung (entweder für ein oder für zwei Jahre). Anders als an staatlichen Schulen gehören alle Elternsprecher und Vertreter automatisch dem Elternbeirat an. Somit sind also bis zu 16 Erziehungsberechtigte Mitglieder des Schulelternbeirats (SEB). Er tagt zweimal im Schuljahr innerhalb/außerhalb der Schule oder bei Bedarf im Lehrerzimmer / Aula mit der Schulleitung und einem Vertreter der Dommusik. Darüber hinaus besprechen sich die Elternvertreter regelmäßig bei inoffiziellen Treffen außerhalb der Schule.
Aufgaben der Klassenelternsprecher in der Grundschule
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer informiert den Klassenelternsprecher auf Nachfrage über alle grundsätzlichen, die Klassengemeinschaft betreffenden Fragen und erteilt ihm die notwendigen Auskünfte. Der oder die Klassenelternvertreter/in hat folgende Aufgaben:
- den Kontakt zwischen den Lehrkräften der Klasse und den Eltern zu pflegen,
- Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten,
- der Elternschaft Gelegenheit zur Aussprache zu geben.
Aufgaben des Elternbeirats in der Grundschule
Der Schulelternbeirat hält engen Kontakt zum Kollegium und zur Schulleitung. Zu seinen Aufgaben zählen neben den bereits oben genannten:
- die Interessen der Eltern aller Schüler der gesamten Schule zu vertreten,
- allen Eltern der Schule die Gelegenheit zur Information zu geben,
- Wünsche und Anregungen der Eltern aufzunehmen,
- darüber zu beraten und sie weiterzuleiten.